Anlage 2 FBeitrV
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2226 - 2228) Frequenznutzungsbeiträge für das Jahr 200212345Nr.Funkdienst/ FunkanwendungNutzergruppenBezugseinheitJahresbeitrag je Bezugseinheit nach § 3 (in Euro)1Öffentlicher Mobilfunk 1.1 D-, E-NetzeNetz163.6671.2 BündelfunkKanal1941.3 FunkrufKanal19.6981.4 DatenfunkKanal1.9602Rundfunkdienst 2.1 Ton-Rundfunk 2.1.1 LWZugeteilte Frequenz2.2382.1.2 MWZugeteilte Frequenz1.5062.1.3 KWZugeteilte Frequenz Theoretische Versorgungsfläche je zugeteilte Frequenz *)2572.1.4 UKWje angefangene 100 qkm222.2 Fernseh-Rundfunkje angefangene 100 qkm892.3 T-DABje angefangene 100 qkm1313Feste Funkdienste/ Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst 3.1 koordinierungspflichtige feste Funkanlagen einschließlich Normalfrequenz- und ZeitzeichenfunkSendefunkanlage593.2 nicht koordinierungsrelevante feste FunkanlagenSendefunkanlage34Nichtöffentlicher Mobiler Landfunk (nömL) 4.1 Betriebsfunk auf Gemeinschaftsfrequenzen, Grubenfunk, Grundstücks-Sprechfunk, nichtöffentliches Datenfunknetz für Fernwirk- und Alarmierungszwecke, Funkanlagen für Hilfszwecke, FernwirkFunkanlagenSendefunkanlage134.2 Betriebsfunk auf Frequenzen, die nicht zur Nutzung als "Gemeinschaftsfrequenzen" bestimmt sind, einschließlich Betriebsfunk in BündelfunktechnikKanal6744.3 CB-FunkZuteilungsinhaber164.4 Grundstücks-Personenruf (Netze ohne Quittungssender)Netz mit ... Rufempfängern bis zu 25bis zu 510bis zu 1019bis zu 5038bis zu 15076bis zu 400153bis zu 1.000306mehr als 1.0004584.5 Grundstücks-Personenruf (Netze mit Quittungssendern), Grundstücksüberschreitender PersonenrufNetz mit ... Rufempfängern bis zu 26bis zu 512bis zu 1025bis zu 5049bis zu 15098bis zu 400197bis zu 1.000295mehr als 1.0003944.6 Fernsehfunkanlagen des nömL, bewegbare Kleinst-Richtfunkanlagen, Funkanlagen zur vorübergehenden Einrichtung von Fernsehleitungen, Funkanlagen für Ton- und MeldeleitungenSendefunkanlage364.7 Durchsage-Funkanlagen (Führungs-Funkanlage, drahtlose Mikrofonanlage)Sendefunkanlage64.8 Mietsprechfunkgerät, Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen, drahtlose Mikrofonanlage für Hörgeschädigte kein Betrag5Flugfunkdienst 5.1 stationäre Bodenfunkstellen, ortsfeste FlugnavigationsfunkstellenFunkstelle2725.2 übrige Bodenfunkstellen, LuftfunkstellenFunkstelle346AmateurfunkdienstAmateurfunkstelleje Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst47Seefunkdienst/ BinnenschifffahrtsfunkSeefunk/ BinnenschifffahrtsfunkFunkstelle178Nichtnavigatorischer OrtungsfunkdienstNichtnavigatorischer OrtungsfunkSendefunkanlage109Sonstige Funkanwendungen 9.1 Demonstrations- FunkanlagenSendefunkanlage39.2 Versuchs-FunkanlagenZuteilung989.3 WLL/DECT DVB-T UMTSSendefunkanlage32 A=Pi R(hoch)2 ----------- 36
Theoretische Versorgungsfläche: Die Theoretische Versorgungsfläche ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung des Frequenznutzungsbeitrags. Sie basiert für alle Rundfunkdienste auf den internationalen Ausbreitungskurven der ITU- R P.370 sowie den jeweils gültigen nationalen Richtlinien (zurzeit 176 TR 22 bzw. 5 R 22 vom März 1992). Auf der Basis dieser Ausbreitungskurven wird für eine Sendefunkanlage eine Mindestnutzfeldstärkekontur gemäß den jeweils gültigen internationalen Abkommen errechnet. Hieraus ergibt sich für jeden 10 Grad-Schritt eine Entfernung R vom Senderstandort bis zu dem Punkt, an dem die Mindestnutzfeldstärke erreicht ist. Daraus kann für jede der 36 Richtungen ein Flächenelement